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Betrieb stationärer, teilstationärer und ambulanter Einrichtungen im Bereich der Wohlfahrtspflege und des Gesundheitswesens, die in besonderem Maße den in § 53 AO bezeichneten Personen dienen
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
(na), 1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und
unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im
Sinne der Vorschriften der Abgabenordnung (AO) und
den dort festgelegten steuerbrgünstigten Zwecken
2) Gesellschaftszweck ist Förderung der Jugendhilfe
Der Gesellschaftszweck soll im Wesentlichen durch
die Betreibung von stationären, teilstationären und
individuellen Hilfeangeboten der Jugendhilfe gemäß
SGB VIII erreicht werden
3) Dadurch wird die Gesellschaft in praktischer
Ausübung christlicher Nächstenliebe im Sinne der
Diakonie als Wesens- und Lebensäußerung der
Evangelischen Kirche tätig
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024