als herstellerneutrales Consultingunternehmen bieten wir höchste Qualität in der Beratung, Planung und dem Management von Projekten in den Bereichen der IT- und Telekommunikation sowie bei der Bewertung und Auswahl von digitalen Lösungen für Ihr Unternehm, als herstellerneutrales Consultingunternehmen bieten wir höchste Qualität in der Beratung, Planung und dem Management von Projekten in den Bereichen der IT- und Telekommunikation sowie bei der Bewertung und Auswahl von digitalen Lösungen für Ihr Unternehmen.
Ein weiterer Schwerpunkt ist die Analyse und Optimierung bestehender Rahmenverträge. Hier helfen wir unseren Kunden mit der Erfahrung aus vielzähligen Projekten den für Sie fairen Marktpreis zu verhandeln.
talis steht für langjährige Praxiserfahrung bei der Durchführung von Großprojekten. Unsere Auftraggeber sind öffentliche Verwaltungen, Banken, Versicherungen, Kliniken, Rechenzentren, Flughäfen und Unternehmen.
Wir garantieren Ihnen die sichere Handhabung von Verträgen und öffentlichen Ausschreibungen, projektorientiertes Know-how und exzellentes Wissen über modernste Technologien.
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zuletzt aktualisiert am 23. März 2022
Mehr Lebensqualität mit bestmöglicher Versorgung. Erfahren Sie mehr über die umfassende Beratung durch unsere Hörakustiker., Mehr Lebensqualität mit bestmöglicher Versorgung. Erfahren Sie mehr über die umfassende Beratung durch unsere Hörakustiker.
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zuletzt aktualisiert am 05. Mai 2022
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zuletzt aktualisiert am 04. Mai 2022
Einzelhandel mit Autoteilen
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Steuerberatung, Anfertigen von Steuererklärungen
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Dietmar Lohaus ist seit 1993 als Steuerberater und
Diplom Finanzwirt selbständig tätig.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Betrieb der Gaststätte "Kusenberg"
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Chinarestaurant unter der Bezeichnung "Li Lu"
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Die geschäftsmässige Hilfeleistung in Steuersachen
sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gem. § 33
i.V. m. § 57 bsatz 3 StBerG. Tätigkeiten, die mit
dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind,
insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S.v. § 57
Absatz 4 Nr. 1 StBerG wie z.B. Handels- und
Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024