Vermittlung von und der Handel mit Milcherzeugnissen
und sonstigen Lebensmitteln
Sitzverlegung erfolgte von Essen nach Oberhausen
Es werden vornehmlich Streckengeschäfte getätigt
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Betrieb von Gastronomieobjekten aller Art
Die Gesellschaft kann alle Geschäfte vornehmen, die
mit diesem Zweck im weitesten Sinne zusammen hängen
oder diesem zu dienen geeignet sind
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
CURATOR Mainz & Neumann ist ein Steuerberatungsunternehmen für Heilberufe mit Fachberatern, die Ihnen in allen steuerlichen Belangen zur Seite stehen., Steuerberatungsgesellschaft die für die gesetzlich
und berufsrechtlich zuslässigen Tätigkeiten gemäß §
33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG. Tätigkeiten, die mit
dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind,
insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S.v. § 57
Abs. 4 Nr. 1 StBerG wie z.B. Handels- und
Bankgeschäfte sind ausgeschlossen. Die Gesellschaft
darf Zweigniederlassungen errichten, soweit die
berufsrechtliche Voraussetzungen dafür erfüllt sind.
Leiter muß ein Steuerberater sein
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Gestaltung von Haarmoden, Kosmetik und damit
zusammenhängende Behandlungen und Tätigkeiten
Der Verkauf von haut- und haarspezifischen Artikeln
Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher
oder ähnlicher Art erwerben, vertreten oder sich an
solchen Unternehmen beteiligen
Sie darf auch Geschäfte vornehmen, die der
Erreichung und Förderung des Unternehmenszwecks
dienlich sein können
Sie darf auch Zweigniederlassungen errichten
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
An- und Verkauf von Waren aller Art, insbesondere von Häuten, Fellen, Leder, Schlachtnebenprodukten und bei der Lederherstellung anfallenden Produkten, deren Im- und Export, aber auch deren Bearbeitung und Veredelung
Außerdem gehören Direktgeschäfte mit Immobilien und Lagerhallen nach Osteuropa, sowie Recycling und Entsorgung von Industrie- und Haushaltsabfällen, Bau und Betrieb von MBA's und MVA's zum Gegenstand des Unternehmens
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Herstellung von Heizungs-, Sanitär-, Klima- und
Lüftungsanlagen sowie Rohrreinigung und ähnliche
Geschäfte
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Die geschäftsmässige Hilfeleistung in Steuersachen
sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gem. § 33
i.V. m. § 57 bsatz 3 StBerG. Tätigkeiten, die mit
dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind,
insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S.v. § 57
Absatz 4 Nr. 1 StBerG wie z.B. Handels- und
Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024